Mit einem Baugutachter lassen sich böse Überraschungen vermeiden und viel Geld sparen

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"Oft wird man als Sachverständiger erst nach dem Kauf gerufen, wenn sich bestehende Mängel und Schäden offenbaren. Sei es Schimmel oder auch andere Schadstoffe wie Lindan oder sogar Asbest. Die dann zusätzlich zum Kaufpreis entstehenden Kosten für deren Beseitigung sind oftmals sehr hoch, und der Käufer hat in den meisten Fällen das Nachsehen. Wer dieses Lehrgeld bezahlen muss, würde gerne die Uhr wieder zurückdrehen und eine Hauskaufberatung beauftragen. Das ist allerdings nur in ganz seltenen Fällen möglich", sagt der Baugutachter. Als freier und unabhängiger Immobiliengutachter blickt er auf eine umfangreiche Erfahrung zurück. Seine gutachterliche Tätigkeit umfasst alle Bereiche, die für den Erwerb eines Hauses von Bedeutung sind. Hierzu zählt im Falle eines Hauskaufes zunächst die Ermittlung des tatsächlichen Marktwertes der Immobilie. Aus Einträgen im Grundbuch sowie im Baulastenverzeichnis holt der Immobiliengutachter Informationen ein, kennt den Preisspiegel in der entsprechenden Region und zieht alles in Betracht, was für die Kaufverhandlungen von Bedeutung ist. Im Rahmen einer gemeinsamen Objektbesichtigung begleitet Herr Schmidt als kompetenter Baugutachter die Hauskaufinteressenten. Mit seinem kritischen Auge nimmt er Mängel wahr, die dem Laien mitunter nicht auffallen. Werden Schäden am Bau beispielsweise in Form von Schimmelbefall oder Undichtigkeiten festgestellt, informiert der Baugutachter seine Kunden unter Zuhilfenahme einer Thermografie-Kamera über vorhandene Wärmebrücken. Sofern notwendig, werden Schimmelproben genommen, die anschließend im Labor analysiert werden. Baulichen Schwächen geht der Immobiliengutachter auf den Grund, schätzt die mit der Beseitigung verbundenen Kosten ein und unterbreitet Sanierungsvorschläge. Des Weiteren schließt der Service als Immobiliengutachter die Gebäudeenergieberatung mit ein. Es wird überprüft ob die angegebenen energetischen Werte im Energieausweis stimmen und mit welchen Kosten im Falle einer energetischen Sanierung zu rechnen sind. Des Weiteren informiert der Baugutachter darüber ob, und wenn ja welche Vorschriften bei einem Eigentümerwechsel für energetische Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben sind.